Beratung nach §37 SGB

Professionelle ambulante Pflege und individuelle Angehörigenunterstützung

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Ihre Wegweiser in der Pflegelandschaft

Sie werden zu Hause ohne Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt und beziehen Pflegegeld, dann sind Sie verpflichtet, ab dem Pflegegrad 2 in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch nehmen. Vielleicht haben Sie diesbezüglich auch schon ein Anschreiben seitens der Pflegekasse erhalten und wussten nicht, an wen Sie sich wenden sollen.

Gerne kommen wir zu Ihnen und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch, wie eine bestmögliche Pflege in Ihrem Sinne bewirkt werden kann. 

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