- Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
- Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen
- Pflegebedürftige mit geistigen Behinderungen
- Pflegebedürftige mit psychischen Erkrankungen
Wir bieten Ihnen im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes folgende Leistungen an:
- Beaufsichtigung, insbesondere zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Störung des Tages-/Nachtrhythmusses, bei Gefahr des unkontrollierten Verlassens der Wohnung und/oder des Verkennens oder Verursachens gefährdender Situationen
- Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierender Maßnahmen
- Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen oder Beschäftigungen
- Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung
- Entlastung der Angehörigen, um z. B. selbst einen Arzt- oder Frisörbesuch zu ermöglichen
Im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes können wir für Sie jährlich bis zu 37 Einsätze à 1 Stunde zu einem Preis von jeweils 31,76 € incl. Hausbesuchspauschale erbringen, die wir direkt mit Ihnen abrechnen. Es sind auch Einsätze von mehreren Stunden möglich. Ihre Pflegekasse erstattet Ihnen monatlich einen Betrag bis zu 100,00 € nach Vorlage unserer Rechnungen. In Ausnahmefällen werden sogar bis zu 200,00 € pro Monat erstattet. Außerdem steht auf Antrag zusätzlich die stundenweise Verhinderungspflege mit einem betrag von 1.470,00 €, ab 2010 ein Betrag von 1.510,00 € und ab 2012 ein Betrag von 1.550,00 € jährlich zur Verfügung. Der erhöhte Hilfebedarf muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt werden.